5. Haftung
5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit
wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet Sven Weingartner Fotografie für sich und seine
Erfüllungsgehilfen
nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sven Weingartner Fotografie haftet ferner für Schäden
aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder
Layout, Negativen,
oder Daten haftet Sven Weingartner Fotografie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur
bei
Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Sven Weingartner Fotografie verwahrt digitalen Rohdaten und Lichtbilder in
Originalauflösung
sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung dieser.
5.3 Sven Weingartner Fotografie ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten nach
einem
Jahr
seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
5.4 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen
Speichermedien und im
Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim
Weg zum
Auftragsort haftet Sven Weingartner Fotografie lediglich im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen
Medien
beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche
(etwa bei
Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber
gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
5.5 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Gefahr des
Auftraggebern. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung
erfolgt.
5.6 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der
Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation
ist hierdurch
nicht berechtigt.
6. Nebenpflichten
6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Sven Weingartner Fotografie übergebenen
Vorlagen
das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber. Von etwaigen Ansprüchen
Dritter
stellt der Auftraggeber Sven Weingartner Fotografie frei.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und
unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Sven Weingartner Fotografie
berechtigt,
ggf.
Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten
des
Auftraggebern auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebern.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
7.1 Überlässt Sven Weingartner Fotografie dem Auftraggebern mehrere Lichtbilder zur Auswahl,
hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn
keine längere
Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder
beschädigte
Lichtbilder kann Sven Weingartner Fotografie, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung
nicht zu
vertreten hat, Zahlung verlangen.
7.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Sven Weingartner Fotografie
zurückgesandt,
gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt.
7.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sven
Weingartner
Fotografie nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das
Honorar von Sven
Weingartner Fotografie entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein
Zeithonorar
vereinbart, erhält Sven Weingartner Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Sven Weingartner Fotografie kein
Schaden
entstanden ist Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebern kann Sven Weingartner
Fotografie
Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sven
Weingartner Fotografie bestätigt worden sind. Sven Weingartner Fotografie haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5 Sven Weingartner Fotografie hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen,
Unfall oder
höherer
Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen
Termin zu
vereinbaren.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei
ausgeschlossen.
7.6 Storniert der Auftraggeber die Buchung von Sven Weingartner Fotografie, ist Sven
Weingartner Fotografie berechtigt Stornokosten in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete
Anzahlungen werden damit verrechnet. Die Stornokosten berechnen sich wie folgt:
- Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
- Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
- weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung
geleistet
wurde,
Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet,
unabhängig
von der
Stornogebühr von Sven Weingartner Fotografie.
- Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der
Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Sven
Weingartner Fotografie eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als
verbindlich abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
8. Datenschutz
8.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebern können
gespeichert
werden. Sven Weingartner Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages
bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Weitere Regelungen zum Umgang mit dem Datenschutz finden sich in der gesonderten
Datenschutzregelung.
9. Digitale Fotografien
9.1 Die elektronische Veränderung der Lichtbilder von Sven Weingartner Fotografie bedarf der
vorherigen
schriftlichen Zustimmung von Sven Weingartner Fotografie. Sven Weingartner Fotografie muss
stets als
Urheber vermerkt sein.
9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines
Bildes durch
Sven Weingartner Fotografie in Auftrag zu geben. Sven Weingartner Fotografie haftet nicht
für
Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
9.3 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und
Kontrastabweichungen
kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Auftraggebern eventuell andere
Kalibrierungs- und
Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
10. Vertragsstrafe, Schadenersatz
10.1 Bei jeglicher unberechtigter, ohne die Zustimmung von Sven Weingartner Fotografie
erfolgter,
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu
zahlen, mindestens jedoch 100 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich
weitergehender Schadenersatzsprüche.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Sven Weingartner Fotografie,
Dresden.
11.2 Sven Weingartner Fotografie behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu
ändern.
11.3 Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 24. November 2018